Geltendmachung vertraglich vereinbarter Mieterhöhung, soweit sich der Erhöhungsbeitrag unmittelbar aus dem Mietvertrag ergibt
Ermittlung der Heiz- und Warmwasserkosten nach der Heizkostenverordnung für den Wärmedienst
Abrechnung sämtlicher Betriebskosten mit den Mietern
Gesamter mündlicher und schriftlicher Verkehr mit den Mietern
Technische Verwaltung
Laufende Überwachung des baulichen Zustandes (ggf. unter Hinzuziehung sachkundiger
Dritter auf Rechnung des Hauseigentümers)
Erstellung einer Stammhandwerkerliste, individuell für jedes Objekt in Zusammenarbeit mit dem Hauseigentümer
Vergabe und Überwachung aller notwendigen Reparatur- und Wartungsarbeiten
(selbständige Vergabe bis zu einem vom Hauseigentümer festgelegten Auftragsvolumens, darüber hinaus in Abstimmung mit dem Hauseigentümer) unter Auswahl geeigneter Fachfirmen
Regelmäßige Vorort-Inspektionen
Beratung hinsichtlich des Benötigten Energieausweises sowie dessen Erlangung
Überwachung der Hausmeister, Reinigungs- und Gärtnerfirmen – falls vorhanden
Zusatzleistungen
Die Betreuung größerer Sanierungsmaßnahmen.
Aufarbeitung von Verwaltungsvorgängen aus Zeiträumen, in welchem Dritte das Amt des Verwalters innehatten.
Prüfung der Buchhaltung und/oder Prüfung / Erstellung von Jahres und Betriebskostenabrechnungen aus Zeiträumen, in denen Dritte das Amt des Verwalters innehatten.
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SPRECHZEITEN
Montag - Donnerstag: 08:00 – 16:30 Uhr
Freitag 08:00 – 14:00 Uhr
Termine außerhalb der Sprechzeiten können nach telefonischer Vereinbarung getroffen werden.