WEG-Verwaltung

WEG - VERWALTUNG
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Leistungskatalog in der WEG-Verwaltung


WEG Verwaltung
Die Verwaltung nach dem Wohneigentumsgesetz

Das Wohnungseigentumsgesetz richtet sich insbesondere nach den unabdingbaren gesetzlichen Aufgaben in §27 Absatz 1 und 2 WEG aufgeführt.

Das Objekt wird im vollem Umfange und zur Zufriedenheit des/der Eigentümer verwaltet In den Zeilen unterhalb können Sie sich ein genaueres Bild davon verschaffen, was dies im Einzelnen beinhaltet.
Eigentümerversammlung
Eine Eigentümerversammlung wird jährlich durchgeführt. Unter Einhaltung der gesetzlichen, ggf. der in der Teilungserklärung vorgesehenen Frist, werden alle Wohnungseigentümer schriftlich eingeladen.

Sofern die Versammlung nichts anderes beschließt, führen wir den Vorsitz der Eigentümerversammlung und protokollieren die Beschlüsse der Versammlung. Jedem Wohnungseigentümer wird von der Eigentümerversammlung eine Kopie der Beschlüsse zugestellt.
Jahresabrechnung
Erstellen einer jährlichen Abrechnung über die Einnahmen und Ausgaben im Vertragszeitraum als Gesamt- und Einzelabrechnung je Sonder-/Teileigentum. Sämtliche Unterlagen und Belege stehen allen Wohnungseigentümern zur Einsichtnahme während der Bürozeiten, nach vorheriger Terminvereinbarung, im Büro der Verwaltung zur Verfügung.
Buchführung
Wir richten eine übersichtliche, kaufmännische und ordnungsgemäße geführte Buchführung im Vertragszeitraum, für jede Eigentümergemeinschaft getrennt, ein. Insbesondere beinhaltet dies: Hausgeldkonten je Sonder-/ Teileigentum Einnahmekonten für Erträge Ausgabekonten je Kostenart Rücklagekonten Konten für Mitarbeiter der Gemeinschaft Verrechnungskonten für Versicherungsschäden Buchen der Bankbewegungen Überwachung der pünktlichen Hausgeldzahlungen Veranlassen der jährlichen Ablesung des Wärmeverbrauches, Einbuchung der errechneten Einzelkosten je Sonder-/ Teileigentum in die Einzel /Jahresabrechnung.
Technische Kontrolle
Begehung der Wohnanlage nach Bedarf, mindestens monatlich.
Auftragsvergabe
Erstellen der schriftlichen Aufträge im Namen und für Rechnung der Eigentümergemeinschaft bis zu einer bestimmten Höhe. Empfehlung bei der Auswahl der technischen Lösungen, Mitwirken bei Preisverhandlungen. Klärung der Zuständigkeit bei Schäden am Sonder-/Gemeinschaftseigentum. Veranlassung von Reparaturen und Bauverträgen, der Bauleitung und Überwachung einschließlich
Überwachung
Terminüberwachung bei Angeboten, Aufträgen, Ausführungen und Schlussrechnungen.
Sofortmaßnahmen
Veranlassung von Sofortmaßnahmen nach §27 Abs. 1 Ziffer 3 WEG in dringenden Fällen.
Versicherungsschäden
Meldung von Schäden an die Versicherung bei versicherten Schäden am Gemeinschaftseigentum.
Sicherheitseinrichtungen
Veranlassung der Prüfung und Wartung der Sicherheitseinrichtungen durch Handwerker, Sachverständige und Technischen Überwachungsverein, wie z. B.: der Heizung, den Aufzügen, den Brandschutzeinrichtungen, etc.
Allgemeine Verwaltung
Telefon- und Schriftverkehr mit den Wohnungseigentümern, Behörden, Handwerkern und Dritten, soweit sie von der Verwaltung im Rahmen der aufgeführten Grundleistungen veranlasst wurden
Haben Sie Interesse an einem unverbindlichen Angebot für Ihre Immobilie haben, senden Sie uns kurz eine E-Mail. 
Wir setzen uns schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung.
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