Eine Eigentümerversammlung wird jährlich durchgeführt. Unter Einhaltung der gesetzlichen, ggf. der in der Teilungserklärung vorgesehenen Frist, werden alle Wohnungseigentümer schriftlich eingeladen.
Sofern die Versammlung nichts anderes beschließt, führen wir den Vorsitz der Eigentümerversammlung und protokollieren die Beschlüsse der Versammlung. Jedem Wohnungseigentümer wird von der Eigentümerversammlung eine Kopie der Beschlüsse zugestellt.